Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Reservierung

Bei Reservierung eines unfertigen Ofens werden 30% angezahlt, weitere 30% bei Fertigstellung, Rest bei Lieferung/Abholung.
Fertige Öfen werden zu 60% angezahlt, Rest bei Lieferung.

2. Bereitstellung/Lagerung

Die Bereitstellung eines reservierten Ofens ist 4 Wochen lang kostenfrei.
Danach berechnen wir 9,52 €/qm Lagergebühr.

  • 3. Transport, Lieferung und Montage
  • - Abholung eines Ofens als Beipack 1,19 €/km
  • - Anlieferung eines Ofens 1,91 €/km
  • - Baustellenanfahrt 1,19 €/km
  • - Montagekosten/Meister 65,45 €/Std
  • - Montagekosten/Monteur 59,50 €/Std
  • - Treppengeld, 1.Etage 35,70 €
  • - Jede weitere Etage 16,66 €

Alle Preise dieser Webseite sind Bruttopreise. D.h. sie verstehen sich inkl. 19 % Mwst.

  • 4. Hausbesuche
  • Anfahrt 1,19 €/km
  • Beratung (wird bei Auftrag angerechnet) 59,50 €
  • 5. Konditionen für den Depotverkauf
  • 5.1 Der Vertrag wird mit einer Nummer versehen und eine Ausfertigung dem Ofenbesitzer ausgehändigt.
  • 5.2 Dieser Vertrag kann jederzeit gekündigt werden und erlischt mit der Abholung des Objektes.
  • 5.3 Nach Ablauf des vereinbarten Verkaufszeitraumes muss der Ofen vom Besitzer zurückgenommen werden; für die Lagerung über diesen Zeitraum hinaus, wird die übliche Lagermiete erhoben.
  • 5.4 Für den vereinbarten Verkaufszeitraum wird keine Lagermiete erhoben.
  • 5.5 Der Verkäufer überträgt dem Depot ein exklusives Verkaufsrecht.
  • 5.6 Sollte er in diesem Zeitraum einen privaten Kunden für den Ofen finden, so muss er vorher abklären, ob der Ofen nicht bereits vom Depot anderweitig versprochen wurde.
  • 5.7 Im Falle eines Privatverkaufes durch den Kunden entstehen dem Verkäufer lediglich die üblichen Lagerkosten vom Anfangstag des Vertrages an bis zur Abholung durch den Kunden oder den Verkäufer.
  • 5.8 Der Verkäufer verpflichtet sich, nach 12 Monaten den Ofen wieder abzuholen, den Abtransport zu veranlassen oder aber dem Depot den Ofen zu einem festzulegenden Preis zu überlassen.
  • 5.9 Das Depot verpflichtet sich, den Ofen werbewirksam, ausgezeichnet und nummeriert zum Verkauf zu stellen und auch über die Internetseite www.ofenboerse.de anzubieten.
  • 5.10 Der Ofen muss zu einem handelsüblichen Verkehrswert angeboten werden. Der Erlös für den Verkäufer wird bei Vertragsabschluß festgelegt oder beträgt die Hälfte des Nettoverkaufserlöses.
  • 5.11 Für Instandsetzungsarbeiten oder mit dem späteren Kunden vereinbarte Sonderleistungen des Depots, werden von diesem die üblichen bekannten Aufwandsentschädigungen verlangt.
  • 5.12 Alle Aufwendungen zur Aufbereitung und Verschönerung des Ofens werden ausschließlich vom Depot getragen. Der Verkäufer muss solche vom Depot veranlassten und nicht mit ihm abgesprochenen Arbeiten auch nach Ende der 12monatigen Laufzeit nicht bezahlen.
  • 5.13 Alle Erlösvereinbarungen richten sich nach dem Zustand des Ofens bei Vertragsbeginn. Dieser Zustand wird durch ein Foto dokumentiert.
  • 5.14 Das Depot tritt als Verkäufer auf und ist nicht für den Zustand des bei Vertragsabschluß eingelieferten Ofens verantwortlich.
  • 5.15 Die Firma ÖFEN Stefan Dehn GmbH sichert Verkaufschancen zu durch rundum Service, Reparatur, Transport, bundesweite Werbung und die Präsenz über die Domains: